Ritwa J. Stahl
Fachanwältin für Strafrecht und Fachanwältin für Sozialrecht
„Ich kann die Windrichtung nicht bestimmen, aber ich kann die Segel richtig setzen.“ Mit dieser Haltung vertrete ich seit 2004 von meiner Kanzlei in Flensburg aus Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind oder wegen einer Erkrankung um ihre Ansprüche kämpfen.
Vertretung von Verletzten im Strafverfahren
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann im Strafverfahren eigene Rechte haben und sich anwaltlich vertreten lassen.
Als Fachanwältin für Strafrecht vertrete ich Verletzte von Straftaten während des gesamten Strafverfahrens – von der Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren bis zur Nebenklage in der Hauptverhandlung. Seit über 15 Jahren vertrete ich dabei insbesondere Betroffene von Sexual- und Gewalttaten.
Krankheit und Recht
Wer aufgrund einer Erkrankung um eine Erwerbsminderungsrente, einen angemessenen Grad der Behinderung (GdB) / die Feststellung einer Schwerbehinderung oder Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung kämpfen muss, braucht eine anwaltliche Vertretung, die sich sowohl mit den rechtlichen als auch mit den medizinischen Fragen auseinandersetzt. Durch meine langjährige Tätigkeit in diesen Bereichen kenne ich die unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen und bin im Umgang mit medizinischen Befunden und Gutachten erfahren.