Ritwa J. Stahl

Ritwa J. Stahl

Justitia-Figur mit Augenbinde und Waage, dahinter ein farbiges Gemälde

Fach­anwältin für Straf­recht und Fach­anwältin für Sozial­recht

„Ich kann die Windrichtung nicht bestimmen, aber ich kann die Segel richtig setzen.“ Mit dieser Haltung vertrete ich seit 2004 von meiner Kanzlei in Flensburg aus Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind oder wegen einer Erkrankung um ihre Ansprüche kämpfen.

Vertretung von Verletzten im Strafverfahren

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann im Straf­ver­fahren eigene Rechte haben und sich anwaltlich vertreten lassen.

Als Fach­anwältin für Straf­recht vertrete ich Verletzte von Straf­taten während des gesamten Straf­ver­fahrens – von der Beratung und Vertretung im Ermittlungs­ver­fahren bis zur Neben­klage in der Haupt­ver­handlung. Seit über 15 Jahren vertrete ich dabei insbe­sondere Betroffene von Sexual- und Gewalt­taten.

Krankheit und Recht

Wer aufgrund einer Erkrankung um eine Erwerbs­minderungs­rente, einen angemessenen Grad der Behinderung (GdB) / die Feststellung einer Schwer­behinderung oder Leistungen aus einer Berufs­unfähigkeits­ver­sicherung kämpfen muss, braucht eine anwaltliche Vertretung, die sich sowohl mit den rechtlichen als auch mit den medizinischen Fragen ausein­ander­setzt. Durch meine langjährige Tätigkeit in diesen Bereichen kenne ich die unter­schiedlichen rechtlichen Voraus­setzungen und bin im Umgang mit medizinischen Befunden und Gutachten erfahren.